Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier können Sie die AGB von ByteWay einsehen.
1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
1.1 Die ByteWay UG (haftungsbeschränkt), Alt Prester 38, 39114 Magdeburg ("ByteWay" oder "wir") entwickelt maßgeschneiderte Websites und IT-Lösungen und hostet bzw. verwaltet diese ausdrücklich nur für Geschäftskunden ("Auftraggeber"). Wir bewerben unser Angebot auf unserer Website byteway.dev ("Website") und bieten Wege zur Kontaktaufnahme; abgeschlossen werden Käufe und Verträge jedoch gesondert.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossen wurden.
1.3 Gegebenenfalls treffen wir weitergehende, abweichende oder entgegenstehende Vereinbarungen mit einzelnen Auftraggebern ("Besondere Vereinbarungen"). Diese können nur in ausdrücklicher schriftlicher Form Vertragsbestandteil werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers erbracht wird.
1.4 Besondere Vereinbarungen gehen diesen AGB im betreffenden Vertrag vor und werden anschließend durch diese AGB ergänzt (vgl. § 305b BGB).
1.5 Diese AGB gelten sowohl für einmalige Werkverträge ("Projekte") (wie z.B. die Programmierung einer Website), als auch für regelmäßige Dienstverträge ("Dienste") (wie z.B. Hosting und Wartung einer Website).
1.6 Diese AGB finden auch auf künftige Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber Anwendung, auch wenn nicht erneut auf sie hingewiesen wurde. Dies gilt insbesondere für Dienstverträge, die nach Abschluss eines Projektes geschlossen werden oder in Kraft treten.
1.7 Durch das Klicken der Schaltfläche "Auftrag abgeben" auf unserer Website gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Unmittelbar nach Erhalt dieses Angebots bestätigen wir den Eingang des Auftrags per E-Mail. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Übermittlung der finalen Vertragsbedingungen in einer weiteren E-Mail zustande.
1.8 Diese AGB und weitere Verträge liegen zu Verständniszwecken in mehreren Sprachen vor. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Version Vorrang.
1.9 Wir übernehmen die Speicherung der Vertragsbestimmungen sowie die jeweils gültige Fassung der AGB.
1.10 Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen, soweit neue gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen dies erfordern sowie zur Erweiterung und Verbesserung unseres Angebots. Derartige Änderungen teilen wir dem Auftraggeber per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mit. Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens werden wir den Auftraggeber zusammen mit der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
2. Unsere Leistungen
2.1 Der Umfang unserer Hauptleistungspflichten ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf unserer Website.
2.2 Sofern wir dem Auftraggeber ein (freibleibendes) Angebot zusenden, so versteht sich dies als Kostenanschlag ("Kostenvoranschlag") basierend auf unserem Kenntnisstand und Verständnis zum Zeitpunkt des Angebots. Die Erstellung erfolgt für den Auftraggeber in der Regel kostenfrei. Stellt sich die Erstellung eines Angebots als umfangreicher heraus, werden wir den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und auf den entstehenden Betrag hinweisen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs durch den Kunden nach der Erstellung bleibt ausdrücklich offen. Aufgrund der unplanbaren Natur von Programmen und ihrer Erstellung, liegt eine wesentliche Überschreitung erst ab einer Abweichung um 25% vor.
2.3 Wir können unsere Leistungen dem technischen Fortschritt oder aber veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend anpassen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang und die vereinbarte Leistungsgüte nicht unterschritten werden.
2.4 Wir sind für die Datensicherung im Rahmen der von uns erbrachten Leistungen verantwortlich. Über Häufigkeit, Umfang und Form der Datensicherung entscheiden wir nach eigenem Ermessen.
2.5 Stellen wir Zusatzleistungen zur Verfügung, ohne hierfür ein Entgelt zu berechnen, so hat der Auftraggeber auf die Erfüllung dieser Leistung keinen Anspruch. Wir sind berechtigt solche Leistungen innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgeld anzubieten. Über derlei Änderungen werden wir den Auftraggeber rechtzeitig informieren.
2.6 Wir sind dem Auftraggeber gegenüber nur zu technischer Unterstützung im Rahmen der vertraglichen Leistungen verpflichtet. Wir garantieren keine dauerhafte Verfügbarkeit und außerhalb der Geschäftszeiten können wir Zusatzgebühren erheben. Ausgenommen von Zusatzgebühren ist das Beheben von technischen Fehlern, die wir unmittelbar ausgelöst oder zu verantworten haben.
2.7 Wir sind berechtigt, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere Hosting-Provider, zur Erbringung vereinbarter Leistungen zu beschäftigen. Dies hat keinen Einfluss auf die von uns garantierten Leistungen.
2.8 Sämtliche Angaben zur Größe von Speichermedien verstehen sich im binären System (z.B. GiB) und nicht im metrischen System (z.B. GB), auch wenn zur besseren Lesbarkeit oder Verständnis die Einheit GB genutzt wird. Die binären Einheiten sind größer, in der Regel 7%, weshalb auch bei Misinterpretation dem Auftraggeber kein Schaden entsteht.
3. Entwicklung von Lösungen (Projekte)
3.1 Während der Entwicklung, insbesondere bei Entscheidungsfragen, stimmen wir uns mit dem Auftraggeber regelmäßig ab. Die Art der Kommuniktion kann vom Auftraggeber frei gewählt, sofern von uns unterstützt, und jederzeit geändert werden. Für eventuell anfallende Mehrkosten, die sich aus der Wahl des Kommunikationsweges durch den Auftraggeber ergeben, kommt dieser auf.
3.2 Sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig antwortet, verzögert sich die Entwicklung der betreffenden Lösung entsprechend und verlängert damit eventuell den Fertigstellungszeitraum des gesamten Projekts.
3.3 Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung weitere, nicht vom Vertrag gedeckte Zusatzleistungen/-lösungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Über die zu erwartende Höhe der Mehrkosten und den dadurch entstehenden zeitlichen Verzug des Projekts werden wir den Auftraggeber umgehend informieren.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber teilt uns bei Vertragsabschluss alle dafür und weiterhin benötigten Daten mit. Diese beinhalten unter anderem:
- Unternehmensdaten, postalische Anschrift
- Informationen für die Abbuchung und Versteuerung der Rechnungsbeträge
- Kommunikationswege, in jedem Falle eine E-Mail-Adresse
- Kontaktdaten einer Ansprechperson
4.2 Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der an uns übermittelten Daten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass an diese Angaben Rechtsfolgen geknüpft werden, bei deren Unrichtigkeit Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können und/oder wir uns vorbehalten, die uns zustehenden Sonderkündigungsrechte im Sinne von Punkt 9.5 dieser AGB auszuüben.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten sowie diese Daten im Falle einer begründeten und berechtigten Anfrage unsererseits binnen sieben Tagen ab Zugang zu bestätigen.
4.4 Wir behalten uns vor, keine Verträge mit Auftraggebern außerhalb der EU oder der Schweiz abzuschließen.
Wir behalten uns vor, die Liste der oben genannten Länder und Gebiete infolge von veränderten tatsächlichen und politischen Gegebenheiten nach eigenem Ermessen anzupassen. Wir werden betroffene Auftraggeber über eine Anpassung mit angemessener Vorlaufzeit über die Anpassung informieren. Auch für nachträglich aufgenommene Länder und Gebiete behalten wir uns vor, mit von dort stammenden Auftraggebern Verträge nicht abzuschließen. Auch für Auftraggeber aus nachträglich aufgenommenen Ländern und Gebieten gelten die in diesen AGB festgelegten Verpflichtungen und statuierten Rechtsfolgen, wie insbesondere, jedoch nicht abschließend, Schadensersatzpflichten sowie unsere Sonderkündigungsrechte.
4.5 Wir führen ein laufendes Sanktionslistenscreening auf Basis der vom Auftraggeber eingegebenen Daten durch, um sicherzustellen, dass es sich beim Auftraggeber nicht um einen von anwendbaren staatlichen Sanktionen Betroffenen handelt. Ein Auftraggeber ist von anwendbaren staatlichen Sanktionen im Sinne dieser Vorschrift betroffen, wenn für uns nicht sicher auszuschließen ist, dass es sich bei dem Auftraggeber um eine natürliche Person oder ein Unternehmen handelt, das auf sogenannten Sanktionslisten auftaucht und somit Gegenstand anwendbarer staatlicher Sanktionen ist.
Wir behalten uns in diesem Zusammenhang vor, Verträge mit Auftraggebern, die von staatlichen Sanktionen betroffen sind, nicht abzuschließen.
4.6 Der Auftraggeber ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung, insbesondere von kritischen Geschäftsdaten und Dokumenten, verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber mit uns besondere Sicherungsmaßnahmen vereinbart.
4.7 Der Auftraggeber stellt uns alle, für die Umsetzung des in Auftrag gegebenen Projekts, nötigen Informationen und Unterlagen sowie Zugänge in digitaler Form zur Verfügung. Diese umfassen insbesondere Login-Daten oder Zugänge für Server des Auftraggebers, Texte, Bilder, Grafiken und Logogramme, sofern diese zur Umsetzung benötigt werden.
4.8 Sollte sich die Bereitstellung von benötigten Informationen verzögern, verlängert sich der Fertigstellungszeitraum entsprechend.
4.9 Der Auftraggeber versichert, dass er alle nötigen Rechte für den Besitz, die Weitergabe und die eventuelle Veröffentlichung der weitergegebenen Inhalte besitzt. Wir sind nicht verpflichtet, Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Auf offensichtliche Rechtsverstöße sollen wir den Auftraggeber jedoch hinweisen. Für eventuelle Urheberrechtsverletzungen kommt in jedem Fall der Auftraggeber auf.
4.10 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
5. Abnahme von Projekten
5.1 Wir stellen dem Auftraggeber das abnahmefähige Projekt zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung. Dies kann sowohl auf unseren Servern, als auch auf den Servern des Auftraggebers erfolgen. Genaueres wurde gegebenenfalls gesondert geregelt.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet das Projekt unverzüglich zu prüfen und, sofern er keine Mängel feststellt, die Abnahme schriftlich zu erklären. Die Abnahme erfolgt formfrei, muss jedoch eindeutig sein.
5.3 Sofern Inhalte durch uns erstellt wurden hat der Auftraggeber diese auf inhaltliche Richtigkeit sowie auf das Urheberrecht zu prüfen. Eventuell verwendete Quellen teilen wir dem Auftraggeber mit, wenn nicht schon vorher besprochen.
5.4 Etwaige Mängelrügen sind uns schriftlich mitzuteilen.
5.5 Hat der Auftraggeber keine schriftliche Abnahme erklärt, so gilt das Projekt spätestens nach der vollständigen Bezahlung als stillschweigend abgenommen.
6. Einräumung von Rechten
6.1 Alle Rechte an während der Vertragslaufzeit durch uns zur Verfügung gestellten Leistungen, namentlich Programmcode, Know-How, Marken oder sonstige Schutzrechte, verbleiben ausdrücklich und uneingeschränkt bei uns. Wir bleiben berechtigt, zur Erstellung der Arbeitsergebnisse verwandtes eigenes Wissen oder eigenes Wissen unserer Mitarbeiter sowie benutzte Werkzeuge und Verfahren, die zur Wiederverwendung in anderen Geschäftsbeziehungen bestimmt oder geeignet sind, für die Zwecke unseres Geschäftsbetriebs zu benutzen und Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
6.2 Wir behalten uns das alleinige Urheberrecht an dem durch uns entwickelten Programmcode und der internen Struktur eines Projekts vor. Der Auftraggeber darf den Code oder Teile davon keinem Dritten zeigen, zur Verfügung stellen, oder durch ihn modifizieren lassen. Es greift Punkt 11. Verschwiegenheit.
6.3 Dem Auftraggeber steht während der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu.
6.4 Im Falle einer Website versichern wir das alleinige Nutzungsrecht des Auftraggebers und übertragen zusätzlich das Urheberrecht am Aussehen, der genauen Gestaltung der Nutzeroberfläche und an eventuell durch uns erstellten Inhalten.
6.5 Wir behalten uns vor, die von uns erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. Insoweit verbleibt uns in jedem Fall ein einfaches Nutzungsrecht.
6.6 Wir sind berechtigt, in von uns entwickelten Lösungen, insbesondere Websites, auf unsere Urheberstellung hinzuweisen. Eine Entfernung dieses Hinweises ohne unsere Zustimmung ist unzulässig. Art und Umfang des Hinweises müssen die Interessen des Auftraggebers berücksichtigen. Der Inhalt des Hinweises darf durch uns, nach mündlicher Kenntnisnahme durch den Auftraggeber, geändert werden.
6.7 Wir haben das Recht, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und als Referenzkunden mit Logo aufzuführen, ohne dafür eine Vergütung an den Auftraggeber zahlen zu müssen.
6.8 Soweit die vereinbarten Leistungen den Einsatz von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter erfordern, gelten deren Bestimmungen in jedem Fall ergänzend. Dies betrifft auch Open Source Software; deren Bedingungen stellen wir auf Anfrage dem Auftraggeber zur Verfügung.
Sofern und soweit wir Arbeitsergebnisse und Leistungen Dritter (z.B. Software) integriert und an solchen integrierten Leistungen urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte oder Schutzrechte sui generis zu Gunsten von Dritten bestehen, so räumen wir dem Auftraggeber abweichend Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen nur in dem Umfang ein, wie uns selbst von Dritten Rechte an den integrierten Leistungen eingeräumt werden und es das Rechtsverhältnis gestattet, das zwischen uns und den Dritten besteht. Dies gilt insbesondere bei der Integration von sogenannter Open Source Software.
6.9 Sofern der Auftraggeber eine oder mehrere Domain(s) bei uns bucht, räumen wir dem Auftraggeber die vollen Besitz- und Nutzungsrechte dieser Domain ein. Wir nehmen lediglich eine verwaltende Position ("admin-c" und "tech-c") in Bezug auf die Domain(s) ein. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den Einstellungen einer seiner Domains, inklusive dem Umzug zu einem anderen (externen) Provider oder die Kündigung zu verlangen.
Sofern der Auftraggeber keine anderen Vorgaben macht, obliegt die Wahl des Domain-Providers bei uns. In diesem Fall dürfen wir auch aus Kosten- bzw. Leistungsgründen einen Providerwechsel durchführen, sofern dies nicht unsere Vereinbarungen mit dem Auftraggeber verletzt.
6.10 Die vorstehende Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der im Vertrag vereinbarten Vergütung.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Alle schriftlich oder mündlich genannten oder vereinbarten Preise ohne zusätzliche Angabe verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
7.2 Die Vergütung für Projekte ist bei Abnahme des Gesamtwerkes gegen Rechnungstellung fällig.
7.3 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits geleistete Leistungen zu verlangen.
7.4 Entgelte für Dienste, insbesondere Hosting- und Wartungsverträge, werden stets am ersten Tag des Abrechnungszeitraumes fällig. Der Abrechnungszeitraum beträgt üblicherweise einen Monat, kann jedoch unter anderem auch ein Quartal oder ein Jahr betragen.
7.5 Der Auftraggeber tätigt die Zahlung durch eine Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer.
7.6 Zahlungen erfolgen üblicherweise in Euro. Möchte der Auftraggeber in einer anderen Währung zahlen, so hat er sämtliche Kosten zu tragen, die mit der Konversion in Euro verbunden sind, sodass wir letztendlich den vollen Betrag in Euro erhalten. Ggf. informieren wir den Auftraggeber über die Höhe der eventuell anfallenden Mehrkosten.
7.7 Rückzahlungen von Geldbeträgen nehmen wir auf das Konto oder Zahlungsmittel vor, welches vom Auftraggeber für die Zahlung verwendet wurde. Sofern Rückzahlungen von Geldbeträgen gegen geltendes Recht verstoßen würden, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen.
7.8 Wir können jederzeit die Preise von Diensten den Marktentwicklungen entsprechend anpassen. Eine Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
7.9 Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. deren Berechnung sind wir zu einer entsprechenden Änderung der Entgelte berechtigt.
7.10 Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung im Verzug, haben wir das Recht, die Bereitstellung des betreffenden Dienstes so lange zu unterbrechen, bis die Zahlung des fälligen Betrages erfolgt ist. Mit dieser Unterbrechung kann auch eine Neuvergabe von für uns kostenintensiven, bislang durch den im Verzug befindlichen Auftraggeber genutzten Leistungen einhergehen. Die Löschung von Daten eines im Verzug befindlichen Auftraggebers nehmen wir frühestens nach drei Monaten vor.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts (§§ 633 ff. BGB).
8.2 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Gleiches gilt bei der Verletzung einer von uns abgegebenen Garantie.
8.3 Im Übrigen haften wir für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Pflichten sind insoweit solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht, deren Nichterfüllung den Zweck des Vertrages gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
8.4 Wir stellen eine jährliche Verfügbarkeit von mindestens 95% im Jahresmittel her. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (Provider, Höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder des Auftraggebers etc.), über das Internet nicht zu erreichen sind sowie bei rechtzeitig angekündigten, erforderlichen Wartungsarbeiten unsererseits oder des Providers. Letztere Ankündigungen werden wir unverzüglich nach Erhalt an den Auftraggeber weiterleiten. Wir werden Wartungsarbeiten, sofern möglich, außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchführen. Als nicht verfügbar gilt eine Lösung, wenn sie über das Internet nicht erreichbar ist oder aber wesentliche Funktionen unbenutzbar sind. Eine unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit hat zur Folge, dass wir sämtliche Tätigkeiten/Projekte einstellen und unsere Mittel und Ressourcen auf das Problem fokussieren, bis es gelöst ist. Dies erfolgt für den Auftraggeber kostenfrei. In jedem Fall versuchen wir stets die Verfügbarkeit zu maximieren.
8.5 Wir können den Zugang und die Erreichbarkeit zu unseren Diensten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.
8.6 Sofern wir Probleme oder Bugs nach Fertigstellung eines Projektes unmittelbar hervorrufen, verpflichten wir uns zur schnellstmöglichen, kostenfreien Fehlerbehebung, insbesondere nachdem wir vom Auftraggeber darauf hingewiesen wurden.
8.7 Sofern die Lösung auf Dienstleistungen Dritter, insbesondere APIs, beruht, unterliegt die Verfügbarkeit zusätzlich der des Drittanbieters. Zudem garantieren wir keine zeitlich unbegrenzte Kompatibilität unserer Software mit Drittanbieter-APIs, -Dateien, -Software, etc. sofern kein Wartungsvertrag besteht. Für eine umfangreiche Änderung unserer Software in Folge der Änderung bspw. einer Drittanbieter-API können auch mit einem Wartungsvertrag Zusatzkosten anfallen, über die wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.
8.8 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für die persönliche Haftung von Vertretern, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von ByteWay entsprechend.
9. Vertragslaufzeit, Widerruf und Kündigung
9.1 Eine Kündigung des Vertrags hat schriftlich zu erfolgen.
9.2 Eine reguläre Kündigung eines Projekts kann jederzeit während der Entwicklung erfolgen. Mit der Kündigung werden alle bis dahin für den Auftraggeber getätigten Leistungen und Ausgaben fällig. Sollte der Auftraggeber nach der Aufforderung zur Abnahme kündigen, gilt die volle Leistung als erbracht, wodurch der volle Rechnungsbetrag fällig wird.
9.3 Eine reguläre Kündigung eines Dienstvertrages kann zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraumes erfolgen (z.B. Monat/Quartal/Jahr). Erfolgt die Kündigung während sich der Auftraggeber bereits im Zahlungsverzug befindet, so sind die offenen Beträge dennoch zu begleichen.
9.4 Verletzt eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen, hat die andere Vertragspartei ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Vertragstreue und zur Beseitigung der Vertragsverletzung - soweit dies möglich ist - zu setzen. Hält die andere Vertragspartei diese Frist nicht ein, kann bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten die fristlose Kündigung ausgesprochen werden, bei der Verletzung von Nebenpflichten jedoch nur im Wiederholungsfall.
9.5 Das Recht zur (fristlosen) Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Partei unbenommen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für uns liegt in jedem Fall vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit einer wesentlichen Zahlungsverpflichtung in Verzug ist, uns gegenüber Falschangaben macht, oder schuldhaft gegen Regelungen dieser AGB verstößt.
9.6 Sollte uns aufgrund höherer Gewalt (d.h. Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen), die Leistungserbringung unmöglich sein, werden wir für die Dauer der Höheren Gewalt von unserer Leistungsverpflichtung und der Auftraggeber von seiner Gegenleistungsverpflichtung befreit. Die Vertragslaufzeit wird um die Dauer der durch die Höhere Gewalt verursachten Unterbrechung verlängert. Dauert die Höhere Gewalt voraussichtlich länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
9.7 Hat der Auftraggeber im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages eine oder mehrere Domains geordert, die in Raten bezahlt werden, hat der Auftraggeber die bei der Kündigung noch offenen Kosten für die Domain zu begleichen. Kündigt der Auftraggeber bspw. einen monatlichen Hostingvertrag zum März, die Domain wird jedoch jährlich im Januar erneuert, so hat der Auftraggeber die restlichen 10 Monate bis zur Kündigungsfrist der Domain zu bezahlen.
10. Datenschutz
10.1 Wir erbringen unsere Leistungen in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den Datenschutzgesetzen der Länder sowie dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).
10.2 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
10.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass unsere Entwickler Zugang auf sämtliche bereitgestellten, projektbezogenen Daten und Programme erhalten. Zudem behalten wir uns vor, Backups und Versionshistorien der Daten anzufertigen und zu speichern, um gegebenenfalls Ursprungszustände bei uns oder beim Auftraggeber wiederherzustellen. Besonders sensible Daten, insbesondere Personendaten, löschen wir nach Projektabschluss umgehend und fertigen keine Versionshistorie an.
10.4 Gegebenenfalls fertigen wir, nach erfolgter Zustimmung aller beteiligten, Aufnahmen von geschäftlichen Telefongesprächen mit dem Auftraggeber oder seinen Mitarbeitern an. Dies dient Dokumentationszwecken, als Nachweis von Vereinbarungen und damit ggf. Vertragsinhalten. Die Aufnahmen werden in der Regel nach dem transkribieren gelöscht.
11. Verschwiegenheit
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über Erkenntnisse, die sie über den jeweils anderen Geschäftsbetrieb bzw. der Person im Rahmen der Zusammenarbeit anlässlich dieser Vereinbarung erlangen. Sie verpflichten sich auch, ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung aufzuerlegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung endet nicht mit diesem Vertrag, sondern ist zeitlich unbegrenzt.
11.2 Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die eine Vertragspartei nachweislich von Dritten rechtmäßig erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.
12. Weiterempfehlung und Provision
12.1 Unabhängig vom Auftraggeber-Status sind wir bereit, für die Vermittlung eines Auftrages eine Vergütung in Form einer Einmalprovision an den Vermittelnden zu zahlen.
12.2 Die Höhe dieser Einmalprovision beträgt bei Projekten i.d.R. 7% von der Vertragssumme. Falls der Werkvertrag einen anschließenden Dienstvertrag vorsieht, erhöht sich die Provision um eine Monatszahlung des besagten Dienstvertrages abzüglich direkt damit verbundener Kosten.
12.3 Die Provision wird nach Zahlungseingang der Auftraggsumme an den Vermittelnden ausgezahlt.
13. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft. Entsprechendes gilt, da der Auftraggeber Unternehmer ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.
14.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Sitz, Magdeburg.
14.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
14.5 Sollten wir unser bestehendes Unternehmen in eine neue Rechtsform überführen, so kann mit unserem entsprechenden Nachfolger ein gleichwertiger Vertrag zu gleichen Konditionen geschlossen werden, sofern dieser dieselben Leistungen anbietet.
Sprache: Deutsch
Stand: August 2024
Rechtschreibfehler vorbehalten.
Die aktuelle Fassung dieser AGB kann jederzeit über unsere Website eingesehen werden.